Direkt zum Inhalt
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Pass - Botschaft von Finnland, Wien : Service : Pass

BOTSCHAFT VON FINNLAND, Wien

Gonzagagasse 16
1010 Wien, Österreich
Tel. +43-1-531 590
E-mail: sanomat.wie@formin.fi
Deutsch | Suomi | Svenska
Normale SchriftGrößere Schrift
 

Pass

Ein neuer Reisepass kann entweder in Finnland bei der Polizei oder im Ausland bei jeder finnischen diplomatischen Vertretung, die das Recht zur Ausstellung von Pässen hat, beantragt werden. In Österreich ist das nur die Botschaft in Wien. Die Honorarkonsulate können keine Passanträge mehr entgegennehmen. Eine Einreise nach Finnland ist nur mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis (ein Führerschein ist kein Reisedokument) möglich.

Wer einen finnischen Reisepass beantragen will, und das gilt auch für Kinder, muss persönlich in der Botschaft vorsprechen. Der fertige Pass kann entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Der Pass kann auch per Post (nur in Österreich) zugesendet werden.

Kinder können nicht mehr im Pass ihrer Eltern eingetragen werden, sondern benötigen einen eigenen Reisepass.

Da die Angaben für den Passantrag direkt aus dem finnischen Bevölkerungsdatensystem übernommen werden, muss derjenige, der einen neuen Reisepass benötigt, vor Abgabe des Antrags beim Magistrat kontrollieren, ob seine im finnischen Bevölkerungsregister gespeicherten Personalien aktuell und korrekt sind. Ist dies nicht der Fall, müssen die Personalien korrigiert werden, bevor die finnische Vertretung aufgesucht wird.

Doppelstaatsbürger, die als Minderjährige ihre zweite Staatsbürgerschaft durch einen Elternteil erhalten haben, sollen beim Magistrat oder beim Ausländerzentralamt kontrollieren, dass sie die finnische Staatsbürgerschaft nach dem 22. Lebensjahr beibehalten haben. Auch finnische Staatsbürger, die vor 2003 auf Antrag die fremde Staatsbürgerschaft erhalten haben, sollen ihre Staatsbürgerschaft Finnland bezogen beim Magistrat oder beim Ausländerzentralamt kontrollieren.

Für eine Passbeantragung sind erforderlich:

• Pass oder Personalausweis (kein Führerschein)

• Der Reisepass hat eine Gültigkeit von höchstens 5 Jahren. Die Lieferzeit für einen neuen Pass beträgt, abhängig von den Postverbindungen zwei bis vier Wochen.

• Ein Passfoto. Der Kopf der abgebildeten Person muss von der Kinnspitze bis zum Scheitel eine Höhe von 32 – 36 mm haben, der Gesichtsausdruck muss neutral sein. Es dürfen weder Schatten noch störende Elemente im Hintergrund zu sehen sein. Passfotomuster sind auf den Internetseiten der finnischen Polizei zu finden.

• Die Aufenthaltsberechtigung für Österreich, beispielsweise ein Meldezettel, oder eine Anmeldebescheinigung, o.ä., aus welcher die Staatsangehörigkeit hervorgeht. Hat der Antragsteller ausser der finnischen noch eine andere Staatsangehörigkeit, ist der Nachweis über deren Erwerb beizubringen.

• Doppelstaatsbürger müssen einen Beweis bringen, dass sie ihre finnische Staatsbürgerschaft nach dem 22. Lebensjahr beibehalten haben. Männer im wehrpflichtigem Alter, d.h. im Alter von 17-30 Jahren, müssen nachweisen (durch Wehrpass, Bescheid über Frei- oder Rückstellung), dass ihre Musterungs- und Wehrpflichtangelegenheiten in Ordnung sind.

• Die bei der Polizei (gestohlene Reisepässe) oder beim Magistrat (verlorene Reisepässe) erstattete Anzeige, wenn der gültige Pass gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. Ein anderes Lichtbildausweis ist zusätzlich vorzulegen.

• Bei Antragsstellern unter 18 Jahren die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten. Wird ein minderjähriges Kind bei der Beantragung des Passes nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet, sind eine gesonderte Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten mit Datum und Unterschrift und eine Kopie seines Passes vorzulegen.

- provisorische Reisepässe (für die Heimreise) werden nur im Notfall erstellt.

Die Öffnungszeiten der Botschaft

• Parteienverkehr: Mo–Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr

• Telefonische Auskunft: Mo–Do von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr von 14.00 bis 15.00 Uhr (Tel. +43 1 531 590)

• Die Botschaft ist an den offiziellen österreichischen und finnischen Feiertagen geschlossen

 

Seite druckenSeite per E-Mail versenden

Dieses Dokument

Aktualisiert 06.04.2010


Seite druckenSeite per E-Mail versenden
© Botschaft von Finnland, Wien | Kontakt