
Österreich und Finnland gehören zu den Schengen-Staaten, d.h. Bürger dieser Länder können sich im Gebiet der Schengen- und EU-Staaten frei bewegen. Reisende müssen jedoch ein gültiges Reisedokument mit sich führen, d.h. einen Pass oder einen Personalausweis. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten (90 Tage) in einem anderen Staat muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Weitere Informationen
Polizei / Licences / Permits and licences for foreigners
Eine befristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Finnland für andere ausser EU-Staatsbüger kann in der Botschaft von Finnland in Wien beantragt werden. EU-Staatsbürger brauchen für Finnland keine Arbeitsgenehmigung.
Weitere Informationen
Immigrationsamt
Infopankki - Information für Immigranten
Ein Visum muss von außerhalb des Schengen-Gebietes beantragt werden Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Weitere Informationen
Visa requirement in the Schengen area and travel documents accepted by Finland
Siehe auch:
Gebühren